Grenzwerte

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Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung
Immissionsgrenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung sind in der Schweiz in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Sie sollen die Bevölkerung schützen. Dass unerwünschte biologische Effekte auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte auftreten können, ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt und auch vom BAFU anerkannt. Grenzwerte sind allgemein rund 1'000 bis 10'000 mal höher als die Werte, die in neueren Studien biologische Effekte aufzeigen.

Anlagegrenzwerte
Anlagegrenzwerte sind eine schweizerische Besonderheit und gelten für Orte mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Spitäler, Schulen usw.) sowie für einzelne Anlagen. Sie basieren gemäss BAFU nicht auf biologischen oder gesundheitlichen Erkenntnissen, sondern auf technischen und betrieblichen Kriterien sowie wirtschaftlichen Überlegungen.

Mittelwert-Betrachtungen
Bei der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für Mobilfunkanlagen und von Anlagegrenzwerten von 5G-Antennen wird der höchste gemessene Mittelwert über 6 Minuten herangezogen. Dies ist umstritten, weil aus biologischer Sicht die Spitzenwerte besonders bedeutsam sind. Diese werden durch die Mittelwertbetrachtung oft „weggemessen“, wie diese Grafik zeigt. Beispiel 1: Es sind die Spitzenwerte von flackerndem Licht, die epileptische Anfälle auslösen können, nicht der Mittelwert, der einem warmen, schummrigen Licht entspricht. Beispiel 2: Ein Laserpointer hat eine Sendeleistung, die nicht über den Milliwatt-Bereich ausgeht. Auf mehrere Minuten verteilt ist der Mittelwert der Belastung minimal, trotzdem führt die Bündelung bereits innert Sekunden zu Sehschädigungen.

Harmonisierung
Die ICNIRP gibt empfehlende Richtlinien zu Grenzwerten heraus, die von vielen Ländern übernommen werden. Die Organisation steht jedoch in der Kritik, da ihre Mitglieder in anderen Gremien tätig sind, den öffentlichen Diskurs kontrollieren und sie nicht die Mehrheit der wissenschaftlichen Gemeinschaft vertritt. Zu den Hauptvorwürfen gehört auch das Ignorieren der vielfältig belegten nicht-thermischen Wirkungen von Mobilfunk auf Gesundheit und Umwelt sowie die Beobachtung zahlreicher Wirkungen weit unterhalb der ICNIRP-Richtlinien.

WLAN-Grenzwerte
WLAN-Frequenzen sind lizenzfrei und daher sehr beliebt. Es gibt keine spezifischen Grenzwerte für WLAN-Router, die mit 2.45 GHz oder 5 GHz senden. In vielen Haushalten treten Bereiche mit sehr hohen Belastungen auf, welche die empfohlene Vorsorgewerte um das 10- bis 200-fache übersteigen, insbesondere bei hoher Nähe und Anzahl von Strahlungsquellen. Auch Repeater, intelligente Geräte tragen zu hohen Leistungsflussdichten bei.

Baubiologische Richtwerte
Baubiologische Richtwerte haben Vorsorgecharakter und orientieren sich an wissenschaftlichen Ergebnissen. Sie liegen oft ein Vielfaches unterhalb der Immissionsgrenzwerte. International kommen besonders die Baubiologischen Richtwerte SBM-2015 und die Werte der europäischen Akademie für klinische Umweltmedizin EUROPAEM zum Einsatz.

Wissenschaftliche Erkenntnisse
Obwohl die wissenschaftliche Lage betreffend gesundheitlicher Auswirkungen von Elektrosmog auf den Menschen häufig als unklar oder harmlos bezeichnet wird, nimmt die Anzahl veröffentlichter wissenschaftlichen Studien laufend zu. Gerade unabhängige Studien belegen regelmässig Wirkungen, die der Gesundheit schaden. Von Interesse ist insbesondere eine Studie der Universität Bern, die aufzeigt, dass wissenschaftliche Arbeiten, welche durch die Mobilfunkindustrie finanziert werden, eine rund 10-fach tiefere Wahrscheinlichkeit haben, statistisch unerwünschte Resultate zu zeigen. Andere Studien zu unerwünschten Effekten von Mobilfunkstrahlung kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Ein Vergleich von Grenzwerten, gemessenen Werten und Richtwerten findet sich hier.

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